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COVID-19 NEUIGKEITEN: Bitte beachten! Ab 19. Februar 2022 folgende 3G Nachweise werden zum Eintritt ins Landhaus Osborne berechtigen. Geimpft Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte a) Zweitimpfung – nicht älter als 180 Tage (zwischen beiden Impfungen müssen mind. 14 Tage verstrichen sein). b) Seit 3. Jänner 2022 brauchen Personen, die mit Janssen geimpft wurden, eine Zweitimpfung, um einen gültigen Impfnachweis zu haben c) Erstimpfung (nicht älter als 180 Tage) – gültig ab sofort, wenn mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver PCR-Test bzw. direkt davor ein Nachweis über neutralisierende Antikörper (=Genesene) vorlag. d) Weitere Impfung (Auffrischungsimpfung) – nicht älter als 270 Tage (nach der letzten Impfung müssen mind. 90 Tage verstrichen sein). Genesen a) Ein Genesungsnachweis oder eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion, die molekularbiologisch bestätigt wurde. b) Ein Absonderungsbescheid – nicht älter als 180 Tage Getestet a) Ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 (PCR-Test) – Abnahme darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen. b) Ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines SARS-CoV-2-Antigentests – Abnahme darf nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. b) Ein negatives Ergebnis eines SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird – Abnahme darf nicht länger als 24 Stunden zurückliegen.
Da Sie eine private Ferienwohnung gebucht haben, haben Sie kaum Kontakt zu anderen Gästen, wenn überhaupt. Wie auch immer, um Gästen und Gastgebern Schutz vor COVID-19 und Sicherheit in der Beherbergung zu bieten, werden alle Gäste dringend gebeten, konsequent den von der Regierung angeordneten Verhaltensregeln zu folgen.
Für Ihre Gesundheit und Sicherheit:
Persönlicher Check-In: Wir begrüßen unsere Gäste sehr gerne persönlich und geben gerne Auskunft über die gebuchte Unterkunft und andere benötigte Informationen. Natürlich werden wir Sie begrüßen und FFP2 Mundschutz tragen und möchten Sie bitten, beim Check-In auch FFP2 Mundschutz zu tragen. Bitte klingeln Sie an unserer Haustür und stehen Sie dann zurück um den nötigen Sicherheitsabstand einzuhalten. Wir werden Sie dann auf Distanz begrüßen und zu Ihrer Wohnung bringen. Ihr Apartment Schlüssel befindet sich auf dem Tisch in der Wohnung und ist natürlich desinfiziert. Selbst Check-In: Auf Anfrage bieten wir auch kontaktlosen Check-In an. Dann erhalten Sie einen Code für den Schlüsselsafe an der Haustür indem sich Ihr Wohnungsschlüssel befindet. Falls Sie diese Möglichkeit wünschen sagen Sie uns bitte vor Anreise Bescheid, damit wir Ihnen genaue Selbst Check-In Informationen geben können. Check-Out: Wenn Sie auschecken , verlassen Sie einfach Ihre Wohnung und lassen Sie den Wohnungsschlüssel auf dem Apartment Tisch und schließen die Tür. Falls Sie sich persönlich verabschieden möchten (wie beim persönlichen Check-In) klingeln Sie einfach an unserer Haustür und treten zurück, um den Sicherheitsabstand zu gewährleisten. Fragen während Ihres Aufenthaltes: Sollten Sie irgendwelche Fragen etc. haben und mit uns sprechen möchten, dann bestehen folgende Möglichkeiten:
Mit Ihrer Umsicht schützen Sie sich selbst sowie auch die anderen Gäste und Ihre Gastgeberinnen und Gastgeber! Besten Dank für Ihr Verständnis!
NEUIGKEITEN! Durch COVID-19 gibt es Unsicherheiten bezüglich Reisebeschränkungen. Von daher bieten wir unseren Gästen KOSTENFREIE STORNIERUNGEN* für alle Reservierungen bis zum 30.04.2022 . Zudem ist keine Anzahlung notwendig.
*Gäste können bis 14 Tage vor Anreise kostenfrei stornieren.
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Landhaus Osborne - Ebnerstegweg 148 - 4831 Obertraun - Austria | Tel: +43 681 103633 84 | Email: info@landhaus-osborne.at |
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